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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Börse abgelehnt.

  • Wir können nur aktuelle, saubere und unbeschädigte Artikel annehmen.

  • Der Verkaufspreis wird grundsätzlich von der Börsenleitung festgelegt. Bei grösseren Artikeln (Kinderwagen, Bettli, o.ä.) erfolgt die Preisfestsetzung zusammen mit den Kunden.

  • Die Kunden, welche Ware zum Verkauf bringen, erhalten einen Anteil des Erlöses ihrer Artikel (70%).

  • Frühlings- und Sommerartikel werden von März bis Ende August, Herbst- und Winterartikel von September bis Ende Februar verkauft.

  • Nicht verkaufte Kleider werden einer gemeinnützigen Organisation übergeben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.

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