Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Börse abgelehnt.
Wir können nur aktuelle, saubere und unbeschädigte Artikel annehmen.
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich von der Börsenleitung festgelegt. Bei grösseren Artikeln (Kinderwagen, Bettli, o.ä.) erfolgt die Preisfestsetzung zusammen mit den Kunden.
Die Kunden, welche Ware zum Verkauf bringen, erhalten einen Anteil des Erlöses ihrer Artikel (70%).
Frühlings- und Sommerartikel werden von März bis Ende August, Herbst- und Winterartikel von September bis Ende Februar verkauft.
Nicht verkaufte Kleider werden einer gemeinnützigen Organisation übergeben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.